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   OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2018 - 3 M 3/18   

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OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2018 - 3 M 3/18 (https://dejure.org/2018,7460)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.02.2018 - 3 M 3/18 (https://dejure.org/2018,7460)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. Februar 2018 - 3 M 3/18 (https://dejure.org/2018,7460)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2017/2018 an der Medizinischen Fakultät der Otto von Guericke Universität Magdeburg; ausreichende Berücksichtigung des Lehrangebots; zutreffende Ermittlung der Schwundquote

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2017/2018 hinsichtlich Teilnehmerbegrenzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.07.2016 - 3 M 49/16

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2015/2016 (1.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2018 - 3 M 3/18
    Daran wird festgehalten; der Beschwerdevortrag enthält keine neuen Gesichtspunkte, die zu einer abweichenden rechtlichen Beurteilung führen müssten oder zu ergänzenden Ausführungen Anlass geben (vgl. so bereits OVG LSA, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 3 M 49/16 u. a. -, juris).

    Schon im Hinblick auf die mit der Begrenzung der Zahl der Seminarteilnehmer und der Schaffung relativ kleiner Seminargruppen verfolgten Ausbildungsziele mangelt es indes an jeglichen Anhaltspunkten für ein solches willkürliches oder missbräuchliches Vorgehen (vgl. zum Ganzen OVG LSA, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 3 M 49/16 -, juris Rn. 27).

    Ein solcher "Lebenslauf" enthielte zahlreiche höchstpersönliche Daten der an dem vorliegenden Verfahren nicht beteiligten Mitarbeiterin der Antragsgegnerin, deren Preisgabe diese mindestens zustimmen müsste (vgl. zum Ganzen: OVG LSA, Beschluss vom 14. Juli 2016, a. a. O.).

    NC u.a. -, juris, Rn. 59 ff.; OVG LSA, Beschluss vom 14. Juli 2016, a. a. O. Rn 7).

    Die Begrenzung der Lehrverpflichtung befristet beschäftigter wissenschaftlicher Mitarbeiter auf bis zu 4 SWS - entsprechend der Regelung für wissenschaftliche Mitarbeiter mit Lehraufgaben im Beamtenverhältnis auf Zeit - knüpft nicht an die konkrete Ausgestaltung des Dienstverhältnisses, sondern allein an die Befristung an (OVG LSA, Beschluss vom 14. Juli 2016, a. a. O, Rn. 5).

  • VGH Hessen, 27.08.2013 - 10 B 1540/13
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2018 - 3 M 3/18
    Unabhängig davon ist den Begründungserfordernissen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO in Verfahren der vorliegenden Art nur dann entsprochen, wenn der Beschwerdeführer in Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes darlegt, wie und an welcher Stelle des Berechnungsvorgangs und warum anders sowie mit welchen Zahlen und Werten zu rechnen ist und warum sich dadurch welche andere Studienplatzzahl ergeben soll (vgl. HessVGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2011 - 10 B 735/11.MM.W0 -, juris Rn. 3 [m. w. N.] und vom 27. August 2013 - 10 B 1540/13.GM.S3 -, juris Rn. 3. [m. w. N.]).

    Es besteht insbesondere keine Verpflichtung, im Rahmen seiner Amtsermittlung gleichsam "auf Verdacht" Nachforschungen darüber zu betreiben, ob die tatsächlichen Grundlagen der Kapazitätsberechnung den Tatsachen entsprechen (vgl. zum Ganzen: Hess. VGH, Beschluss vom 27. August 2013 - 10 B 1540/13 -, juris Rn. 5 [m. w. N. ]).

  • BVerfG, 17.02.2016 - 1 BvL 8/10

    Wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung von Studiengängen muss der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2018 - 3 M 3/18
    Hiergegen ist gerade im Hinblick auf die darin zum Ausdruck kommende Freiheit der Lehre (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG), auf die sich die Antragsgegnerin als juristische Person des öffentlichen Rechtes berufen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 1 BvL 8/10 -, juris), nichts zu erinnern.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2017 - 13 C 16/17

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin i.R.d. Kapazitätserschöpfungsgebots

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2018 - 3 M 3/18
    Für die Kapazitätsberechnung kommt es nicht darauf an, welches Lehrangebot von den im jeweiligen Semester Eingeschriebenen tatsächlich in Anspruch genommen wird (vgl. u. a. OVG NRW, Beschluss vom 4. September 2017 - 13 C 16/17 -, juris).
  • BVerwG, 23.07.1987 - 7 C 10.86

    Hochschulzulassungsrecht - Kapazitätserschöpfungsgebot - Wissenschaftliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2018 - 3 M 3/18
    Insoweit ist von einer typisierenden Betrachtung auszugehen, sodass es auf eine ins Einzelne gehende Feststellung, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die jeweiligen Stelleninhaber tatsächlich eigene Fort- und Weiterbildung betreiben, grundsätzlich nicht ankommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1987 - 7 C 10.86 -, juris, Rn. 28; OVG Saarland, Beschluss vom 1. Juli 2011 - 2 B 45/11.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2016 - 13 C 21/15

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin i.R.d. Aufnahmekapazität

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2018 - 3 M 3/18
    Allerdings ist zu berücksichtigen, dass bei der Festlegung des für die Kapazitätsberechnung allein maßgeblichen curricularen Eigenanteils der vorklinischen Lehreinheit ein Gestaltungsspielraum besteht, der erst dann überschritten wird, wenn der Eigenanteil missbräuchlich oder willkürlich bestimmt wird, etwa ein der Kapazitätsberechnung zugrunde gelegter quantifizierter Studienplan manipuliert wird, um die Zulassungszahl möglichst klein zu halten (vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 12. Februar 2016 - 13 C 21/15 -, juris Rn. 17 f. m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2017 - 13 B 110/17

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin i.R.d. Ausbildungskapazität

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2018 - 3 M 3/18
    Von dem Regellehrdeputat des § 4 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 5 LVVO kann nur abgewichen werden, wenn die Hochschule eine Stelle bewusst dauerhaft mit einer Lehrperson besetzt, die individuell eine höhere Lehrverpflichtung als die der Stelle hat, und dadurch der Stelle faktisch einen anderen, dauerhaften, deputatmäßig höherwertigen Amtsinhalt vermittelt (vgl. zu vergleichbarer landesrechtlichen Regelung in Nordrhein-Westfalen [§ 3 Abs. 4 Satz 5 LVV]: OVG NRW, Beschluss vom 15. Mai 2017 - 13 B 110/17 -, juris Rn. 23).
  • OVG Saarland, 01.07.2011 - 2 B 45/11

    Vorläufige Zulassung zum Medizinstudium (WS 2010/2011, 1. Fachsemester)

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2018 - 3 M 3/18
    Insoweit ist von einer typisierenden Betrachtung auszugehen, sodass es auf eine ins Einzelne gehende Feststellung, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die jeweiligen Stelleninhaber tatsächlich eigene Fort- und Weiterbildung betreiben, grundsätzlich nicht ankommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1987 - 7 C 10.86 -, juris, Rn. 28; OVG Saarland, Beschluss vom 1. Juli 2011 - 2 B 45/11.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2016 - 5 NC 12.16

    Zulässigkeit der Ermittlung der Aufnahmekapazität für den Modellstudiengang

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2018 - 3 M 3/18
    Wenn das nicht der Fall ist, wird die Ausbildungskapazität der Hochschule sowohl bei Einhaltung wie bei Überschreiten der normativen Zulassungszahl aufgezehrt (vgl. OVG BB, Beschluss vom 26. September 2016 - 5 NC 12/16 - [Humanmedizin WS 2015/16], juris Rn. 28 f. [m. w. N.]).
  • VGH Hessen, 05.07.2011 - 10 B 735/11

    Numerus clausus

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2018 - 3 M 3/18
    Unabhängig davon ist den Begründungserfordernissen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO in Verfahren der vorliegenden Art nur dann entsprochen, wenn der Beschwerdeführer in Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes darlegt, wie und an welcher Stelle des Berechnungsvorgangs und warum anders sowie mit welchen Zahlen und Werten zu rechnen ist und warum sich dadurch welche andere Studienplatzzahl ergeben soll (vgl. HessVGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2011 - 10 B 735/11.MM.W0 -, juris Rn. 3 [m. w. N.] und vom 27. August 2013 - 10 B 1540/13.GM.S3 -, juris Rn. 3. [m. w. N.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.07.2009 - 3 N 599/08

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Wintersemester 2008/2009)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2007 - 3 N 187/06

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin Wintersemester 2006/2007

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.08.2014 - 3 M 77/14

    Hochschulzulassung - Anerkennung eines Dienstleistungsexports - Bandbreite von

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2015 - 3 M 26/15

    Rechtmäßigkeit einer Deputatreduzierung für Studienfachberater; Lehrdeputat für

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2017 - 5 NC 18.17

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im ersten Fachsemester

  • OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 357/13

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität des Saarlandes im

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2012 - 3 M 75/11

    Hochschulzulassung - Lehrdeputat bei befristet beschäftigten wissenschaftlichen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2015 - 3 M 69/15

    Befugnis des Verordnungsgebers ausbildungsrechtliche Regelungen im Rahmen der

  • VG Magdeburg, 06.12.2023 - 7 B 225/23

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Magdeburg

    Dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz vom 12.04.2007 (WissZeitVG, BGBl. I S. 506, zuletzt geändert durch Gesetz v. 25.05.2020, BGBl. I S. 1073) kommt dabei allein eine arbeitsrechtliche Bedeutung zu, es begründet keine Lehrverpflichtung für einzelne Personalgruppen (vgl. OVG Saarland, Beschl. v. 01.10.2019 - 1 B 246/19.NC -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 23.02.2018 - 3 M 3/18 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 14.06.2013 - 13 C 26/13 -, juris).

    Es ist aber nach § 2 Abs. 1 Satz 2 ÄApprO nicht unzulässig, neben dem Praktikum zur Einführung in die Klinische Medizin auch eine begleitende Vorlesung abzuhalten (vgl. hierzu auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 23.02.2018 - 3 M 3/18 -, juris).

  • VG Magdeburg, 07.12.2022 - 7 B 180/22

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Magdeburg

    Dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz vom 12.04.2007 (WissZeitVG, BGBl. I S. 506, zuletzt geändert durch Gesetz v. 25.05.2020, BGBl. I S. 1073) kommt dabei allein eine arbeitsrechtliche Bedeutung zu, es begründet keine Lehrverpflichtung für einzelne Personalgruppen (vgl. OVG Saarland, Beschl. v. 01.10.2019 - 1 B 246/19.NC -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 23.02.2018 - 3 M 3/18 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 14.06.2013 - 13 C 26/13 -, juris).

    Es ist aber nach § 2 Abs. 1 Satz 2 ÄApprO nicht unzulässig, neben dem Praktikum zur Einführung in die Klinische Medizin auch eine begleitende Vorlesung abzuhalten (vgl. hierzu auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 23.02.2018 - 3 M 3/18 -, juris).

  • VG Magdeburg, 25.04.2022 - 7 A 336/21

    Keine Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Magdeburg zum

    Dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz vom 12.04.2007 (WissZeitVG, BGBl. I S. 506, zuletzt geändert durch Gesetz v. 25.05.2020, BGBl. I S. 1073) kommt dabei allein eine arbeitsrechtliche Bedeutung zu, es begründet keine Lehrverpflichtung für einzelne Personalgruppen (vgl. OVG Saarland, Beschl. v. 01.10.2019 - 1 B 246/19.NC -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 23.02.2018 - 3 M 3/18 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 14.06.2013 - 13 C 26/13 -, juris).

    Es ist aber nach § 2 Abs. 1 Satz 2 ÄApprO nicht unzulässig, neben dem Praktikum zur Einführung in die Klinische Medizin auch eine begleitende Vorlesung abzuhalten (vgl. hierzu auch OVG LSA, Beschl. v. 23.02.2018 - 3 M 3/18 -, juris).

  • VG Cottbus, 30.11.2021 - 3 M 5/21
    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Vollstreckungsschuldner - wie hier - keine Vermögensauskunft erteilt hat (vgl. Beschluss der Kammer vom 22. Februar 2018 - 3 M 3/18 - S. 2 d. Beschlussabdrucks; VG Berlin, Beschluss vom 9. Februar 2005 - 34 A 101.04 - juris Rn. 8).

    Es wurde weder ein Durchsuchungsbeschluss beantragt (vgl. § 22 Abs. 1 VwVGBbg i.V.m. § 287 Abgabenordnung [AO]) noch nach seinem Erlass die Wohnung der Vollstreckungsschuldnerin nach Pfändbarem durchsucht (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 09. Februar 2005 - 34 A 101.04 - juris Rn. 8 und Beschluss der Kammer vom 22. Februar 2018 - 3 M 3/18 - S. 3 d. Beschlussabdrucks; siehe auch VG Meiningen, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 1 S 196/14 Me - juris Rn. 21: "intensive Bemühungen"; VG Köln, Beschluss vom 27. März 2018 - 10 M 181/17 - juris Rn. 6: "ernsthafte Vollstreckungsversuche"; a.A. VG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - 6 M 57/12 - juris Rn. 26: "mindestens einmal Beitreibung fruchtlos versucht").

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2019 - 3 M 11/19

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2018/2019

    Es besteht insbesondere keine Verpflichtung, im Rahmen der Amtsermittlung gleichsam "auf Verdacht" Nachforschungen darüber zu betreiben, ob die tatsächlichen Grundlagen der Kapazitätsberechnung den Tatsachen entsprechen (vgl. zum Ganzen: OVG LSA, Beschluss vom 23. Februar 2018 - 3 M 3/18 -, juris Rn. 26.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2018 - 3 M 186/18

    Zulassung zum Studium; Humanmedizin 1. Fachsemester; Schwundquote;

    Im Übrigen entspricht es ständiger Rechtsprechung des Senates, dass sich die Vergabe zusätzlicher Studienplätze regelmäßig als kapazitätsfreundlich darstellt (zuletzt Beschluss vom 23. Februar 2018 - 3 M 3/18 -, juris Rn. 4 m. w. N.).
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